Dr. med. vet. Danja Hamann
Tierärztin
Schulmedizin · Klassische Homöopathie
Biologische Therapien · Ernährung
24960 Glücksburg (Ostsee) · Göhrener Weg 17 · Tel.: 046 31 - 44 11 42
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Auch Freigänger wie dieser Kater müssen nicht mehr unbedingt gegen Tollwut geimpft werden
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Tollwut ist eine fast immer tödlich verlaufende Erkrankung, bei der Symptome wie Wesensveränderungen (Aggression, Drangwandern, Unruhe, Zerbeißen von Gegenständen) mit Speichelfluss typisch sind. Aber auch atypische Verlaufsformen kommen vor und erschweren die Diagnose. Diese Erkrankung kann auf den Menschen übertragbar sein und dann auch tödlich verlaufen. Bei Verdacht auf eine Tollwuterkrankung eines Tieres darf bei nicht geimpften Tieren kein Behandlungsversuch unternommen werden. Der Verdacht muss dem Amt gemeldet und das ungeimpfte Tier getötet werden.
Die Tollwutimpfung ist im Prinzip nur noch nötig, wenn die Katze mit ins Ausland genommen werden soll (Einreisebestimmungen). Deutschland gilt seit April 2008 als tollwutfrei, deshalb ist keine direkte Infektionsgefahr durch Füchse mehr vorhanden. Diese Tatsache ist das Ergebnis einer breit angelegten Impfaktion von Füchsen. In afrikanischen Ländern, Südamerika, Indien und Südostasien, aber auch in Osteuropa und der Türkei ist die Tollwut allerdings nach wie vor unter verwilderten Haustieren verbreitet. In Norddeutschland breitet sich in den vergangenen Jahren die Fledermaustollwut aus. Diese Viren sind eng mit dem klassischen Erreger verwandt und können sich durch einen Biss auch auf den Menschen übertragen. Wie groß das Risiko eines Fledermausbisses ist, sollte jeder für sich selbst entscheiden
Bei der Erstimpfung muss die Katze mindestens 3 Monate als sein. Die Impfung sollte möglichst als Einzelimpfung vorgenommen werden. Vor der Einreise nach Norwegen und Schweden wird eine Blutuntersuchung verlangt, die einen ausreichenden Tollwutschutz nachweist. Dieser geforderte Tollwutschutz (sogenannter Tollwut-Titer = Menge der Abwehrzellen gegen Tollwutviren im Blut) wird nach Impfung mit Mehrfachimpfstoffen öfters nicht erreicht. Eine Auffrischimpfung mit einem Einzelimpfstoff erzielt einen besser nachweisbaren Tollwutschutz. Wenn die Katze mit ins Ausland genommen werden soll, darf die letzte Impfung nicht länger als ein Jahr (Nicht-EU-Länder), bzw. nicht länger als 3 Jahre (EU-Länder) zurück liegen.
Einreisebestimmungen Hunde, Katzen und Frettchen nach Norwegen